Camper stehen an idyllischen Flussläufen. Vor einem Zelt am Gipfel wird auf einem Gaskocher bei herrlicher Aussicht ein Espresso zubereitet. Wanderer posieren mit Picknickdecken an Bergseen. Jeder kennt diese Bilder aus den sozialen Medien. Bei dem einen oder anderen Motiv kommt mit Sicherheit auch Fernweh auf. Aber ist das, was da gezeigt wird, eigentlich erlaubt? Wir geben euch einen Überblick, auf welche Regeln ihr in der Natur achten müsst.

Outdoor-Regeln für Wanderer und Camper im Überblick

Naturschutz geht uns alle an. Vor allem, wenn wir uns draußen bewegen, sollten wir uns so verhalten, dass die Natur keinen Schaden nimmt. Das ist auch gar nicht so schwer. Wer sich an einfache Regeln hält und achtsam mit der Umgebung umgeht, kann die Natur mit allen Sinnen genießen. Denn klares Wasser und saubere Wälder sind für alle da und außerdem überlebenswichtig. Nicht nur für uns Menschen, auch für die Tiere.

Wer sich allerdings Plattformen wie Instagram zum Vorbild nimmt und nicht hinterfragt, kann in heikle Situationen kommen. Denn ein Bild erzählt niemals die ganze Geschichte. Nur, weil ein Van vermeintlich einsam vor einem Wald steht, bedeutet das noch nicht, dass der Fotograf wildcampt. Vielleicht ist es sein Grundstück, vielleicht hat er auch einen Eigentümer gefragt. Wer die Szenerie aber einfach blind nachstellt, schadet der Natur womöglich ohne böse Absicht und kann sogar mit Bußgeldern belangt werden.

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1. Wildcampen ist fast überall verboten

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In Deutschland gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Gesetzeslagen zum Thema Wildcamping. Wichtig ist also, dass ihr euch je nach Reiseziel genau mit den Verordnungen des jeweiligen Gebiets beschäftigt und im Zweifel vor Ort nachfragt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Wildcampen in Deutschland verboten ist. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Brandenburg. Dort ist das Aufstellen eines Zelts für eine Nacht in der freien Landschaft erlaubt.

Um auch in den anderen Bundesländern mit dem Van oder dem Zelt eine Nacht im Freien zu verbringen, solltet ihr also ausgewiesene Stellplätze ansteuern oder euch mit den jeweiligen Wald- und Grundbesitzern in Verbindung setzen. Wer nett fragt, hat gute Chancen, dass die Übernachtung erlaubt wird. Dabei gilt aber natürlich das Gebot, keine Spuren zu hinterlassen. Der Übernachtungsplatz sollte nachher so natürlich aussehen, wie ihr ihn vorgefunden habt.

Ein Notbiwak ist außerhalb von Schutzgebieten immer erlaubt. Wenn die Dunkelheit euch in den Bergen überrascht oder ihr euch überschätzt habt, ist ein Biwak geduldet und ihr dürft mit einer Iso-Matte und Schlafsack unter freiem Himmel übernachten. Auch eine Plane, die vor Regen schützt, kann befestigt werden. Innerhalb von Schutzgebieten, z.B. Nationalparks ist Biwakieren in der Regel verboten.

Tipp: Wer in der Wildnis legal schlafen möchte, geht im Elbsandsteingebirge boofen. Das Boofen ist eine Tradition des Sächsischen Klettersports und man übernachtet in kleinen Höhlen. Allerdings ist dies ausschließlich an den 58 gekennzeichneten Orten der Sächsischen Schweiz erlaubt. Weitere Trekkingcamps in Deutschland befinden sich hier:

2. Feuer machen nur auf gekennzeichneten Plätzen

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Genauso wie beim Wildcampen gelten auch beim Feuermachen verschiedene Regeln in den einzelnen Bundesländern. Allgemein lässt sich sagen, dass Feuermachen nur auf gekennzeichneten Plätzen oder auf Privatgelände erlaubt ist. Dabei muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Wäldern eingehalten werden. Feuer machen im Wald ist grundsätzlich verboten. Wer ein Lagerfeuer macht, sollte außerdem den Funkenflug beobachten und für den Fall der Fälle ausreichend Wasser oder eine große Wolldecke zum Löschen dabei haben. Das Feuer darf zudem nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Die Regel betrifft nicht nur offene Lagerfeuer, sondern auch Grillen in der freien Natur. Auch hier dürft ihr nicht einfach den Grill am See anschmeißen. Offiziell ist Grillen sogar auf Privatgelände nicht unbegrenzt erlaubt. Im eigenen Garten dürft ihr nach einem Urteil des Amtsgericht Berlin-Schöneberg nur 20 bis 25 Mal im Jahr den Grill anwerfen, um die Nachbarn nicht zu stören.

Wenn ihr euch nicht an die Regeln haltet, werden Bußgelder bis zu 5.000 Euro fällig. Besonders teuer wird es im Nationalpark. Bei schweren Delikten, kann es sogar zu Anzeigen mit Freiheitsstrafen kommen, wenn beispielsweise Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Brandstiftung vorliegen.

3. Duschen mit biologisch abbaubarem Shampoo

Eine Abkühlung im Bergsee, mal kurz unter den Wasserfall hüpfen oder die eingebaute Dusche im Van nutzen, all das klingt verlockend, wenn man längere Zeit draußen unterwegs ist. Für das Baden in Bergseen oder Gewässern gibt es kein eindeutiges Regelwerk. Es ist prinzipiell erlaubt. Achtet allerdings darauf, aus Respekt vor der Natur keine “Schwimmbad-Atmosphäre” aufkommen zu lassen, und grölend Alle an eurem Wasserspaß teilhaben zu lassen. Zudem solltet ihr die Wasserqualität schützen und nicht frisch eingecremt ins kühle Nass eintauchen. Schilfgürtel sind zum Baden übrigens Tabu. Dort nisten oftmals Vögel.

Vorsicht ist beim Baden im Bergsee auch wegen der eigenen Gesundheit geboten. Denn das Wasser ist oftmals super kalt. Ein Sprung in den See ist nach dem erschwerlichen, heißen Aufstieg nicht ratsam. Gewöhnt euch lieber langsam an die Kälte und geht zur eigenen Sicherheit nicht alleine, unbeaufsichtigt ins Wasser.

Camper, die in der freien Natur die Outdoor-Solardusche nutzen möchten, sollten sich natürlich nicht mit herkömmlichem Duschgel waschen. Es gibt spezielle, biologisch abbaubare Waschmittel für Haare, Gesicht, Körper und sogar Geschirr, die ihr auch in der Natur unbedenklich nutzen könnt. Achtet an dieser Stelle auch auf eure Zahnpasta. Viele Zahnpasten enthalten Mikroplastik. Darauf sollte man nach Möglichkeit ja schon zuhause im eigenen Badezimmer verzichten, in der Natur aber unbedingt.

4. Müll hinterlassen: Ein absolutes No-Go!

© Felix Wolf

Jeder kennt die Bilder mit angeschwemmten Plastikmüll an langen Stränden. Der Müll ist aber nicht nur im Meer, sondern auch in den heimischen Gefilden ein Problem. Plastikpapiere, Flaschen oder ähnliches in der Natur zu entsorgen, geht gar nicht. Selbst kleinste Müllreste sollten nicht liegen gelassen werden, sondern wieder mitgenommen werden. Schließlich gibt es in der Natur keine Müllabfuhr.

Viele sammeln genau diesen Müll sogar auf, wenn er auf der Wanderung vor den eigenen Füßen auftaucht. Das ist lobenswert und jeder, der mitsammelt, tut damit einen sehr guten Dienst. Denn eine Glasflasche braucht beispielsweise bis zu 4.000 Jahre zum Verrotten. Auch Essensreste verrotten nicht unbedingt schnell. Der heimische Apfelgriebs ist in knapp zwei Wochen abgebaut. Bei Bananen- oder Orangenschalen sieht das jedoch anders aus. Orangenschale brauchen bis zu 2 Jahre, um vollständig zu verrotten.

5. Was tun, wenn ich auf Toilette muss?

Was von anderen Wanderern nicht aufgehoben wird, sind menschliche Exkremente gepaart mit Papiertaschentüchern abseits der Wanderwege. Die landläufige Meinung ist, dass alles von selbst verrotte. Das stimmt zwar auch, aber es dauert dennoch einige Zeit. Gerade gebleichte Taschentücher verrotten nicht von heute auf morgen. Außerdem solltet ihr berücksichtigen, dass andere Wanderer über eure Hinterlassenschaften nicht gerade erfreut sein dürften.

Grundsätzlich gilt: Kehrt in eine Hütte ein – auch für das kleine Geschäft! Wenn’s trotzdem mal passiert und keine Toilette in Sichtweite ist, dann geht lieber ein paar Schritte weiter in den Wald hinein und wenn der Boden es zulässt, buddelt ein ca. 30 cm tiefes Loch, um die Hinterlassenschaft verschwinden zu lassen. So werden davon weder Tier noch Mensch gestört und es zersetzt sich schneller.

6. Wegegebot: Darf ich abseits von Wegen laufen?

© Manfred Antranias

Grundsätzlich wird empfohlen, die markierten Wanderwege zu benutzen – vor allem, wenn es sich um ein Wald- und Moorgebiet handelt. Selbst kleine Abkürzungen oder Abstecher haben manchmal große Auswirkungen auf die Natur. Wildtiere können dadurch gestört und der Boden zerstört werden.

Dennoch ist laut Bundeswaldgesetz das Betreten des Waldes in Deutschland zur Erholung grundsätzlich gestattet – auch abseits der Wege. Das gilt natürlich nur zu Fuß. Ausnahmen sind beispielsweise, wenn Forstarbeiten im Gange sind und Waldbesucher geschützt werden sollen. Schilder mit Aufschriften wie “Achtung Tollwut” oder “Privatbesitz” sollen hingegen zwar abschrecken, sind aber kein Grund, um den Wald nicht zu betreten. Wer seinen Wald sperrt, muss das unter Angabe der rechtlichen Grundlage tun. Anders sieht es bei bewirtschafteten Flächen abseits des Waldes aus. Ein frisch eingesäter Acker oder andere landwirtschaftliche Wiesen dürfen zu Nutzzeiten nicht betreten werden.

Ausnahmen gibt es außerdem in einigen Nationalparks. Generell gilt in Nationalparks zwar kein Wegegebot, aber das freie Betretungsrecht kann in bestimmten Teilen eingeschränkt werden. Zum Beispiel kann es zu Betretungsverboten kommen, wenn sensible Pflanzen zertreten werden könnten oder spezielle Tiere wie Vögel während der Brutzeit nicht gestört werden sollten.

Es kann auch zu Einschränkungen kommen, wenn Teile des Parks Gefahren durch steiles Gelände oder herabfallende Äste aufweisen. Dadurch gibt es beispielsweise im Nationalpark Sächsische Schweiz, am Wattenmeer oder an der Kreideküste Jasmund Einschränkungen.

7. Keine Drohnenflüge im Nationalpark

© Tim Mrzyglod

Drohnenaufnahmen sind cool, keine Frage. Aber ihr dürft Drohnen nicht überall fliegen lassen. Um aber überhaupt mit dem unbemannten Flugobjekt abzuheben, braucht es eine Haftpflichtversicherung für die Drohne. In der privaten Haftpflichtversicherung, die viele schon haben, ist der Drohnenflug oftmals nicht mit abgedeckt. Drohnen über 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten Kennzeichnung mit Infos zur vollständigen Adresse des Halters ausgestattet sein. Da bietet sich eine Aluminum-Plakette an. Für Drohnen über 2 Kilogramm wird zudem ein Drohnenführerschein benötigt.

Sobald die bürokratischen Aspekte geklärt sind, gilt es noch Regeln beim Fliegen selbst zu beachten. Dazu zählt zum Beispiel laut der Deutschen Drohnenverordnung, dass die maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschritten werden darf. Zudem muss zu Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Krankenhäusern, Einsatz- und Unglücksorten, militärischen Gebieten, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten und Anlagen der Energieerzeugung 100 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Zu Flugplätzen ist sogar ein Abstand von 1,5 Kilometern einzuhalten.

Vollständig verboten ist das Fliegen über Wohngrundstücken und bei Nacht. Außerdem darf die Drohne nur in Sichtweite geflogen werden. In Ausnahmefällen kann man sich Fluggenehmigungen einholen. Über Grundstücke darf zum Beispiel geflogen werden, wenn der Eigentümer dem zustimmt.

Auch in der freien Natur dürft ihr nicht überall die Drohne steigen lassen. Das Fliegen über Nationalparks ist zum Schutz der Wildtiere verboten.

Es gibt Apps, die genau anzeigen, ob das Fliegen an einem Standort erlaubt ist. In Deutschland empfiehlt sich die App der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Österreich könnt ihr AustroControl und weltweit eignet sich die Nutzung von AirMap. Übrigens wird aktuell an einer EU-Drohnenverordnung gearbeitet. Die soll voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten.

8. Geschützte Pflanzen: Pflücken verboten!

©kie-ker

Gerade im Frühjahr und im Sommer, wenn die Natur aufblüht, zieht sie viele Menschen in ihren Bann. Schnell sind da am Wegesrand Blumen gepflückt, die in der Vase im Wohnzimmer eine gute Figur machen sollen. Schließlich scheinen Pflanzen im Überschuss zu wachsen. Eine Vielzahl ist jedoch streng geschützt. In Naturschutzgebieten ist es generell verboten, Wildpflanzen zu sammeln.

Abseits der Naturschutzgebiete gilt das Pflücken von streng geschützten Pflanzen laut Bundesartenschutzverordnung als verboten. Wurzeln, Blätter und Blüten dürfen nicht gepflückt oder abgeschnitten werden. Dazu zählen unter anderem Gelblicher Enzian, die Bunte Schwertlilie oder die Kleine Teichrose. Zu den besonders geschützten Pflanzen zählen außerdem Arnika, Blaustern, Eisenhut, Krokusse, Narzissen, Schachblumen, Tulpen, Nelken und Enziane sowie viele Farne. Die Liste der geschützten Pflanzenarten wird regelmäßig aktualisiert.

Einen Wildblumenstrauß aus bekannten Blumen zu pflücken, die häufig vorkommen, ist erlaubt. Dennoch gilt, dass Bienen, Insekten und Wildtiere sich ebenso von den Pflanzen ernähren. Nehmt also einen Blumenstrauß für euch mit oder macht einem anderen Menschen damit eine Freude, aber übertreibt es nicht. Es gilt die sogenannte Handstraußregelung.

9. Darf ich Pilze sammeln, Angeln und Jagen?

© Barbroforsberg

Wie lange könntest du in der Natur überleben? Das hängt davon ab, was du zu Essen finden würdest. An Wasser zu kommen, ist ja in Deutschland prinzipiell kein Problem. Mit der Nahrung sieht es anders aus. Denn Jagen ist ohne Jagdschein natürlich verboten. Und selbst mit Jagdschein muss man sich an die Schonzeiten halten. Wer dagegen verstößt, riskiert in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Genauso unerlaubt ist auch das Angeln ohne Angelschein.

Bei Pilzen, Beeren, Kräutern oder Obst sieht es etwas anders aus. Das Pflücken ist auf freien Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in kleinen Mengen zum privaten Gebrauch erlaubt, solange die Pflanze nicht geschützt ist (siehe oben). Gesammelt werden dürfen Steinpilz, Schweinsohr und Brätling sowie alle Pfifferlingsarten, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln. Denkt beim Ernten aber daran, dass die Früchte und Kräuter auch Tieren gerade in der kalten Jahreszeit als Nahrungsquelle dienen.

Verboten ist darüber hinaus das Pflücken von Obst, das an kultivierten Bäumen auf fremden Grundstücken wächst. Selbst, wenn der Ast über die Grundstücksgrenze hinausragt, ist ein Pflücken nicht erlaubt.

10. Hunde an der Leine führen

Wer mit einem Hund unterwegs ist, ist nie alleine unterwegs und bewegt sich regelmäßig. Viele Deutsche schätzen die Begleitung eines Hundes. Sogenannte Listenhunde, also Kampfhunde, müssen immer an der Leine geführt werden. Für alle anderen Rassen gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In vielen Bundesländern herrscht laut der jeweiligen Wald- und Landschaftsverordnung zum Beispiel während der Jagdsaison im Wald eine Leinenpflicht. In einigen Wäldern, wie beispielsweise in Baden-Württemberg, ist das Führen eines Hundes auch außerhalb der Jagdzeiten nur an der Leine gestattet.

In vielen Nationalparks ist es ebenfalls verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Die Leinenpflicht für Nationalparks gilt auch für Österreich. Neben der eventuellen Leinenpflicht ist es mittlerweile in den meisten Kommunen Pflicht, Hundekot zu beseitigen.

11. Lärmschutz: Sei leise!

Lärm reduziert den Erholungswert in der Natur und mindert die Lebensqualität. Doch nicht nur für Menschen, auch für Tiere ist Lärm schädlich. Plötzlich auftretende Geräusche versetzen Tiere in Alarmbereitschaft und können zu heftigen Fluchtreaktionen führen. Außerdem verständigen sich viele Arten untereinander durch akustische Laute zum Beispiel für die Partnersuche oder zur Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Jungtieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Vogel- und Säugetierarten deutlich sensibler auf Lärm reagieren als Menschen. Verhaltet euch also umsichtig, schreit nicht in der Gegend herum und lasst euren Speaker zum Musikhören am besten zuhause.

12. Nicht in Lebensgefahr bringen

Insbesondere beim Wandern in den Bergen oder beim Wattwandern an der Nordsee ist Vorsicht geboten. Generell gilt: Je anspruchsvoller und größer die Unternehmung ist, desto wichtiger ist das Wissen um Wetter, Orientierung und Erste Hilfe. Auch die Kondition und Trittsicherheit müssen dem Ziel entsprechend angepasst sein. Beim Fotografieren sollte eure eigene Sicherheit oberstes Gebot haben. Denkt daran, dass Wanderwege nicht immer ausgeschildert sind und trotz Markierung alpine Gefahren lauern. Im Zweifel solltet ihr einen Bergführer mitnehmen. Zur Grundausrüstung gehören:

  • Stabile Bergschuhe mit rutschfester Sohle
  • Dem Wetter angepasste Kleidung
  • Ausreichend Verpflegung
  • Erste-Hilfe-Set
  • Handy für den Notruf (112)

13. Grüßen, freundlich und hilfsbereit sein

Ein Lächeln kostet nichts und macht den schönsten Tag in der Natur noch angenehmer! Beim Wandern ist es üblich, dass man andere Menschen, denen man begegnet, grüßt. Ein kurzes “Servus” ist vor allem in den Alpen verbreitet. Solltet ihr mit dem Fahrrad unterwegs sein, dann beachtet, dass Fußgänger immer Vorfahrt haben. Meidet außerdem schmale Wanderwege zu Stoßzeiten wie Feiertage und Wochenende.

Auch eure Hilfsbereitschaft ist gefordert. Denn in der Wildnis ist organisierte Hilfe, der nächste Arzt oder das Krankenhaus oft weit entfernt. Wenn ihr unterwegs Menschen trefft, die in Schwierigkeiten sind, bietet ihnen eure Unterstützung an. Auch Kleinigkeiten wie z.B. Blasenpflaster, ein Blick in die Wanderkarte oder Orientierungstipps sind willkommen.

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